Kurzzeitpflege & Betreuung
(je nach aktuellen freien Plätzen)
Wenn pflegende Angehörige die Betreuung einer pflegebedürftigen Person zu Hause vorübergehend nicht übernehmen können, beispielsweise aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen, besteht, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten stationären Aufnahme im Wohn- und Pflegeheim.
Im Mittelpunkt dieser sogenannten Kurzzeitpflege steht vor allem die Entlastung der Angehörigen. Sie soll sicherstellen, dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person auch in Ausnahmesituationen gewährleistet bleibt und gleichzeitig eine Phase der Erholung für die pflegenden Bezugspersonen ermöglicht wird.
Die Kurzzeitpflege kann dabei im förderbaren Rahmen der geltenden Regelungen bis zu maximal 28 Tage pro Kalenderjahr gefördert in Anspruch genommen werden.